Bitte beachten Sie die neuen Eintrittspreise ab 2026.
Vielfalt zeigen,
Bildung erleben
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Bildanfragen

Bildnutzungen & Reproduktionsgenehmigungen von Sammlungsbeständen
KOSTEN

Die Entgelte für Bereitstellung, Nutzung und ggf. Neuanfertigung von Digitalisaten entnehmen Sie bitte Teil 3 der Entgeltordnung der Museen der Stadt Dresden.

Die Abteilung Sammlung und Dokumentation der Museen der Stadt Dresden steht Ihnen als Ansprechpartner für alle Anliegen zu Bildnutzungen und Reproduktionsgenehmigungen von Sammlungsbeständen zur Verfügung.

Benötigen Sie Pressematerial oder möchten solches im Rahmen Ihrer Berichterstattung nutzen, wenden Sie sich bitte an presse@museen-dresden.de

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Antragstellung

Sie benötigen eine digitale Reproduktion? Sie möchten etwas aus unseren Sammlungen in einer eigenen Publikation veröffentlichen? Sie benötigen Bildmaterial für Ihre Doktorarbeit? 

Für jede Form der Nutzung von Bildmaterial – etwa zu Recherchezwecken, für wissenschaftliche Publikationen, Ausstellungen, Filmbeiträge oder kommerzielle Zwecke – ist ein schriftlicher Antrag auf Bildnutzung erforderlich. Mit unserem Antrag auf Bildnutzung / Reproduktionsgenehmigung können Sie Ihr Anliegen gern an uns übermitteln.

Zum Formular
Stadtmuseum Forschung

Rechte Dritter

Bei jeder Form der Bildnutzung obliegt die Wahrung Rechte Dritter den Nutzenden. Dazu zählen insbesondere das Urheberrecht sowie verwandte Schutzrechte, das Persönlichkeitsrecht und das Eigentumsrecht. 

Die Museen der Stadt Dresden vergeben das einfache Nutzungsrecht, wie in der Antragstellung angegeben. Das Bildmaterial wird nur für den jeweils genehmigten Verwendungszweck überlassen.

Entgeltordnung

Entgeltordnung

Für die Bildnutzung von Sammlungsbeständen der Museen der Stadt Dresden gelten die Regelungen der Entgeltordnung (EGO) in der jeweils aktuellen Fassung. Die Entgeltstruktur unterscheidet zwischen Bereitstellung, Anfertigung und Nutzungsrecht. Die Preise sind nach Art der Veröffentlichung (Druck, E-Book, Online, Film etc.), Auflage und Verbreitungsdauer gestaffelt. 

Zur Entgeltordnung